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Lohnsteuerhilfe Lansen-Schönau

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Lindenstr. 2, 17192 Waren
Telefon:03991662089
Fax:03991662094
E-Mail:bianka.zech@vlh.de
Anschrift:Elsterweg 7, 17192 Warenshof
Telefon:03991120158
Fax:03991182891
E-Mail:annegret.hoeppner@vlh.de
Anschrift:Bauernberg 2a, 17219 Lehsten
Telefon:0399285747
E-Mail:ilse-dore.koch@vlh.de
Anschrift:Karstorf 8, 17166 Karstorf
Telefon:03996158888
E-Mail:sylvia.luedke@vlh.de
Anschrift:Seebergstr. 24, 17217 Penzlin
Telefon:03962210421
Fax:03962257167
E-Mail:dorothea.bayer@vlh.de
Anschrift:Warener Str. 26, 17166 Teterow
Telefon:03996120647
Fax:03996140747
E-Mail:susanne.stachurski@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 28, 17166 Teterow
Telefon:03996182639
E-Mail:peter.weissmann@vlh.de
Anschrift:Rostocker Str. 96, 17166 Teterow
Telefon:03996151413
E-Mail:wolfgang.bockris@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 3, 17213 Malchow
Telefon:03993282484
Fax:03993282485
E-Mail:gabriele.lamnek@vlh.de
Anschrift:Bergstr. 13, 17213 Malchow
Telefon:03993247628
Fax:03993281631
E-Mail:baerbel.zickler@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Lansen-Schönau? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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