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Lohnsteuerhilfe Roggentin (Mirow)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Strelitzer Str. 13, 17252 Mirow
Telefon:039833277288
E-Mail:sibylle.pape@vlh.de
Anschrift:Lindenhöhe 15, 17235 Neustrelitz
Telefon:03981262967
Fax:03981262968
E-Mail:monika.werner.mst@vlh.de
Anschrift:Gustav-Melkert-Str. 20, 17207 Röbel/Müritz
Telefon:03993154345
Fax:03993154344
E-Mail:volker.michels@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 2, 17192 Waren
Telefon:03991662089
Fax:03991662094
E-Mail:bianka.zech@vlh.de
Anschrift:Seebergstr. 24, 17217 Penzlin
Telefon:03962210421
Fax:03962257167
E-Mail:dorothea.bayer@vlh.de
Anschrift:Bauernberg 2a, 17219 Lehsten
Telefon:0399285747
E-Mail:ilse-dore.koch@vlh.de
Anschrift:Kurt-Tucholsky-Str. 30, 16831 Rheinsberg
Telefon:0339312174
Fax:03393134725
E-Mail:ines.hollstein@vlh.de
Anschrift:Elsterweg 7, 17192 Warenshof
Telefon:03991120158
Fax:03991182891
E-Mail:annegret.hoeppner@vlh.de
Anschrift:Rotdornstr. 4a, 17033 Neubrandenburg
Telefon:03954211453
E-Mail:paula.hagemann@vlh.de
Anschrift:Am Toten Arm 10, 16798 Fürstenberg
Telefon:03308753670
E-Mail:ramona.schmidt@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Roggentin (Mirow)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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