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Bürgerämter in Groß Siemz - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Einwohnermeldeamt (Amt Schöneberger Land)
4.15 km von Groß Siemz
Anschrift:Dassower Straße 4, 23923 Schönberg
Telefon:0388283300
Fax:038828330138
E-Mail:info@schoenberger-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 9:00-12:00 Uhr, Di, Do 14:00-18:00 Uhr
(11)
Landkreis Nordwestmecklenburg - Bürgeramt
36.58 km von Groß Siemz
Anschrift:Rostocker Straße 76, 23970 Wismar
Telefon:0384130400
Fax:0384130406599
E-Mail:info@nordwestmecklenburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Groß Siemz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Einwohnermeldeamt
8.94 km von Groß Siemz
Anschrift:Freiheitsplatz 1, 19217 Rehna
Telefon:038872929107
Fax:03887292922
E-Mail:h.loerke@rehna.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Bürgerbüro des Amtes Lauenburgische Seen
12.15 km von Groß Siemz
Anschrift:Am Torfmoor 2, 23627 Groß Grönau
Telefon:04509874401
Fax:04509874424
E-Mail:grossgroenau@amt-lauenburgische-seen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(40)
Bürgerservicebüro St. Gertrud
14.76 km von Groß Siemz
Anschrift:Meesenring 7, 23566 Lübeck
Telefon:0115
E-Mail:ordnungsamt@luebeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-14 Uhr
Di 8-12 und 14-18 Uhr
Mi 8-12 Uhr
Do 8-14 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(8)
Bürgerservicebüro Innenstadt
16.63 km von Groß Siemz
Anschrift:Königstraße 49-57 (Lichthof), 23552 Lübeck
Telefon:0115
E-Mail:ordnungsamt@luebeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-14 Uhr
Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(12)
Landratsamt Herzogtum Lauenburg - Bürgeramt
16.71 km von Groß Siemz
Anschrift:Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg
Telefon:045418880
Fax:04541888306
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Bürgeramt Groß Siemz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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