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Ausländerbehörden in Thandorf - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(44)
Abt. Melde- und Bürgerangelegenheiten
44.37 km von Thandorf
Anschrift:Am Markt 11, 23970 Wismar
Telefon:038412512345
E-Mail:bsc@wismar.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Anschrift:Rostocker Str. 76, 23970 Wismar
Telefon:0384130403230
Fax:03841304083230
E-Mail:info@nordwestmecklenburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Thandorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg
Telefon:045418880
Fax:04541888306
E-Mail:info@kreis-rz.de
Öffnungs­zeiten:Nach Terminabsprache
(56)
Ausländerbehörde
14.85 km von Thandorf
Anschrift:Königstraße 49 - 57, 23552 Lübeck
Telefon:0451115
E-Mail:auslaenderbehoerde@luebeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr; 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
(24)
Ausländerbehörde
27.28 km von Thandorf
Anschrift:Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand
Telefon:04503807172
Fax:04503807211
E-Mail:info@timmendorfer-strand.org
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 14-17 Uhr
Mi geschlossen
(85)
Ausländerbehörde des Kreises Stormarn
29.68 km von Thandorf
Anschrift:Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe
Telefon:045311601820
Fax:045311601211
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Anschrift:Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
Telefon:045519510
Fax:04551951111
E-Mail:info@segeberg.sh-kommunen.de-mail.de
Öffnungs­zeiten:Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Dienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 Uhr.
Mittwochs geschlossen.
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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