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Hochbauämter in Wismar - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt - Hochbauamt
1.01 km von Wismar
Anschrift:Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar
Telefon:038412516001
Fax:038412516002
E-Mail:bsc@wismar.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wismar

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
4.99 km von Wismar
Anschrift:Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg
Telefon:03841798203
Fax:03841798226
E-Mail:info@amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-15 Uhr
(1)
Bauamt
10.56 km von Wismar
Anschrift:Hauptstraße 10a, 23974 Neuburg
Telefon:03842641031
Fax:03842620031
E-Mail:zentrale@amt-neuburg.eu
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(1)
Bauamt
14.63 km von Wismar
Anschrift:Hauptstraße 27, 23992 Neukloster
Telefon:03842244022
Fax:03842244026
E-Mail:info@neukloster.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 15-18 Uhr, Do 9-12 Uhr und 14-15:30 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen
Telefon:0384130406510
Fax:03841304086510
E-Mail:info@nordwestmecklenburg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(1)
Hochbauamt
18.3 km von Wismar
Anschrift:Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen
Telefon:038817230
Fax:03881723111
E-Mail:info@grevesmuehlen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Wismar
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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