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Hochbauämter in Pudagla - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
14.37 km von Pudagla
Anschrift:Markt 7, 17406 Usedom
Telefon:03837275063
Fax:03837275075
E-Mail:b.raduenzel@amtusedom-sued.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 9.00-12.00 Uhr sowie Do 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
Telefon:0383487603301
Fax:0383487609023
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:k. A.
(3)
Hochbauamt des Landkreises
52.48 km von Pudagla
Anschrift:An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
Telefon:0383487603340
Fax:03834876093340
E-Mail:nico.lange@kreis-vg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Pudagla

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
8.64 km von Pudagla
Anschrift:Kurparkstraße 4, 17419 Ahlbeck
Telefon:03837825022
Fax:03837825038
E-Mail:sekretariat@ahlbeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
(5)
Bauamt
16.16 km von Pudagla
Anschrift:Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz
Telefon:03837773140
Fax:03837773199
E-Mail:m.mueller@amtusedomnord.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
(4)
Bauamt
21.18 km von Pudagla
Anschrift:Burgstraße 6, 17438 Wolgast
Telefon:03836251181
Fax:03836251100
E-Mail:info@wolgast.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 9.00 bis 12.00 Uhr sowie Di 14.00 bis 18.00 Uhr Do 13.30 bis 15.00 Uhr
(3)
Bauamt
25.57 km von Pudagla
Anschrift:Am Rathaus 5, 17373 Ueckermünde
Telefon:03977128461
Fax:03977128470
E-Mail:bauamt.rathaus@ueckermuende.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 - 11:30 u 13:00 - 17:30 Uhr, Do 9:00 - 11:30 u 13:00 - 15:30 Uhr, Fr 9:00 - 11:30 Uhr
(4)
Bauamt
27.85 km von Pudagla
Anschrift:Burgstraße 15, 17389 Anklam
Telefon:03971835211
Fax:03971835220
E-Mail:stadtverwaltung@anklam.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Pudagla
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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