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Stadtkassen in Vogelsang-Warsin - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kassenverwaltung Amt Am Stettiner Haff
7.46 km von Vogelsang-Warsin
Anschrift:Stettiner Str. 1, 17367 Eggesin
Telefon:03977926426
Fax:03977926442
E-Mail:amt-am-stettiner-haff@t-online.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13.30 - 15.30 Uhr Di 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Vogelsang-Warsin

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Stadtkasse Ueckermünde
7.65 km von Vogelsang-Warsin
Anschrift:Am Rathaus 3, 17373 Ueckermünde
Telefon:03977128453
Fax:03977128499
E-Mail:stadtkasse@ueckermuende.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 - 11.30 und 13.00 - 17.30 Uhr
Do 9.00 - 11.30 und 13.00 - 15.30 Uhr
Fr 9.00 - 11.30 Uhr
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Kassenverwaltung Amt Torgelow-Ferdinandshof
14.68 km von Vogelsang-Warsin
Anschrift:Bahnhofstr. 2, 17358 Torgelow
Telefon:03976252121
Fax:03976202202
E-Mail:rechnungen@torgelow.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-11:30 Uhr
Di 9-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-16 Uhr
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Kassenverwaltung Amt Usedom-Süd
22.77 km von Vogelsang-Warsin
Anschrift:Markt 7, 17406 Usedom
Telefon:03837275025
Fax:03837275075
E-Mail:c.buettner@amtusedom-sued.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 9.00-12.00 Uhr sowie Do 14.00-18.00 Uhr
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Kassenverwaltung Heringsdorf
23.78 km von Vogelsang-Warsin
Anschrift:Kurparkstraße 4, 17419 Seebad Ahlbeck
Telefon:03837825031
Fax:03837825038
E-Mail:sekretariat@ahlbeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Di 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Do 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
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Kassenverwaltung Amt Uecker-Randow-Tal
26.41 km von Vogelsang-Warsin
Anschrift:Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk
Telefon:03973251126
Fax:03973251199
E-Mail:beate.kuehn@pasewealk.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Vogelsang-Warsin
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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