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Bürgerämter in Altefähr - Öffnungszeiten

Info zu Bürgeramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
Telefon:038313571000
Fax:03831357444100
E-Mail:poststelle@lk-vr.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(10)
Bürgeramt des Landkreises
4.39 km von Altefähr
Anschrift:Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
Telefon:038313571000
Fax:03831357444575
E-Mail:FD45@lk-vr.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(17)
Meldewesen des Amtes West-Rügen
11.14 km von Altefähr
Anschrift:Dorfplatz 2, 18573 Samtens
Telefon:03830615910
Fax:03830615938
E-Mail:sekretariat@amt-westruegen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Altefähr

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(16)
Einwohnermeldeamt
2.84 km von Altefähr
Anschrift:Schillstraße 5-7, 18439 Stralsund
Telefon:038312530
Fax:0383125253722
E-Mail:ordnungsamt@stralsund.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Gemeindehaus
7.38 km von Altefähr
Anschrift:Stralsunder Straße 28, 18445 Preetz
Telefon:0383234590
Fax:03832345936
E-Mail:info@amt-altenpleen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Gemeindebüro Prohn
7.9 km von Altefähr
Anschrift:Stralsunder Straße 32, 18445 Prohn
Telefon:038323221
E-Mail:stefan.schindler-prohn@gmx.de
Öffnungs­zeiten:Sprechzeit des Bürgermeisters: Mi 16-18 Uhr
(1)
Gemeindebüro Klausdorf
10.96 km von Altefähr
Anschrift:Inspektorengang 3, 18445 Klausdorf
Telefon:038323256610
E-Mail:buergermeister@klausdorf-vorpommern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bürgerbüro
11.3 km von Altefähr
Anschrift:Parkstraße 2, 18445 Altenpleen
Telefon:03832345920
Fax:03832345936
E-Mail:info@altenpleen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr
Fr 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Bürgeramt Altefähr
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Bürgeramt

Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.

Bezeichnung

Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.

Geschichte

Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.

Meldebehördliche Aufgaben

Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.

Bevölkerungsstatistik

Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.

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