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Stadtkassen in Barth - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Kassenverwaltung Amt Barth
0.54 km von Barth
Anschrift:Teergang 2, 18356 Barth
Telefon:03823137115
Fax:03823137154
E-Mail:info@amt-barth.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr imd 13:30-15 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Barth

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Gemeindekasse Zingst
8.17 km von Barth
Anschrift:Hanshäger Str. 1, 18374 Zingst
Telefon:03823281047
Fax:03823281031
E-Mail:gemeindekasse@gemeinde-zingst.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Do-Fr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(0)
Amtskasse Darß/Fischland
12.73 km von Barth
Anschrift:Chausseestraße 68 a, 18375 Born a. Darß
Telefon:03823450326
Fax:03823450355
E-Mail:info@darss-fischland.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(0)
Kassenverwaltung Amt Niepars
14.29 km von Barth
Anschrift:Gartenstr. 69 b, 18442 Niepars
Telefon:03832166121
Fax:03832166161
E-Mail:info@amt-niepars.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9 bis 12 Uhr
Di 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Do 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
(0)
Amtskasse Altenpleen
15.05 km von Barth
Anschrift:Parkstraße 2, 18445 Altenpleen
Telefon:03832345923
Fax:03832345936
E-Mail:info@altenpleen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg
Telefon:03832254123
Fax:038322703
E-Mail:info@amt-franzburg-richtenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Barth
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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