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Lohnsteuerhilfe Breege

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Torfmoor 15, 18546 Saßnitz
Telefon:03839232691
E-Mail:heinrich.dachner@vlh.de
Anschrift:Maxim-Gorki-Str. 6a, 18528 Bergen auf Rügen
Telefon:03838250425
Fax:038384035377
E-Mail:dietmar.lorenz@vlh.de
Anschrift:Tetel Nr. 3, 18528 Bergen auf Rügen
Telefon:03838251651
E-Mail:marion.naulin@vlh.de
Anschrift:Markt 3, 18581 Putbus
Telefon:038301898329
E-Mail:juergen.bluethgen@vlh.de
Anschrift:Witzlawstr. 24, 18445 Prohn
Telefon:03832381042
Anschrift:Heinrich-Heine-Ring 107f, 18435 Stralsund
Telefon:03831390641
E-Mail:frank.moeser@vlh.de
Anschrift:Gentzkowstr. 27, 18439 Stralsund
Telefon:038312828119
E-Mail:henry.ganther@vlh.de
Anschrift:Tetzlawstr. 56, 18437 Stralsund
Telefon:03831493074
E-Mail:manfred.geusch@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 24f, 17498 Neuenkirchen
Telefon:03834883464
Fax:038347713195
E-Mail:dirk.stolpmann@vlh.de
Anschrift:Am Mühlengrund 2, 18461 Richtenberg
Telefon:03832250465
E-Mail:christine.schumann@vlh.de
FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Breege? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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