Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Parkstraße 2, 18445 Altenpleen |
Telefon: | 03832345916 |
Fax: | 03832345936 |
E-Mail: | info@altenpleen.de |
Anschrift: | Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen |
Telefon: | 03838115 |
E-Mail: | poststelle@lk-vr.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 76, 18507 Grimmen |
Telefon: | 038313571000 |
Fax: | 03831357442950 |
E-Mail: | FD43@lk-vr.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gartenstraße 69b, 18442 Niepars |
Telefon: | 03832166140 |
Fax: | 03832166163 |
E-Mail: | info@amt-niepars.de |
Anschrift: | Badenstr. 17, 18435 Stralsund |
Telefon: | 03831252623 |
Fax: | 0383125252623 |
E-Mail: | info@stralsund.de |
Anschrift: | Teergang 2, 18356 Barth |
Telefon: | 038231370 |
Fax: | 03823137154 |
E-Mail: | info@amt-barth.de |
Anschrift: | Hanshägerstr. 1, 18374 Zingst |
Telefon: | 03823281050 |
Fax: | 03823281031 |
E-Mail: | bauamt-reichelt@gemeinde-zingst.de |
Anschrift: | Dorfplatz 2, 18573 Samtens |
Telefon: | 03830615915 |
Fax: | 03830615938 |
E-Mail: | sekretariat@amt-westruegen.de |
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Etwa 15 km nordwestlich von Stralsund liegt Groß Mohrdorf im Landkreis Vorpommern-Rügen. Schon 1314 fand der Ort erstmals urkundliche Erwähnung und ist heute insbesondere durch seine Kirche aus dem 13...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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