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Lohnsteuerhilfe Papenhagen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Strohstr. 38, 18507 Grimmen
Telefon:03832686889
E-Mail:ruediger.klemm@vlh.de
Anschrift:Am Mühlengrund 2, 18461 Richtenberg
Telefon:03832250465
E-Mail:christine.schumann@vlh.de
Anschrift:An der alten Drift 9, 18469 Velgast
Telefon:0383247027
Fax:0383247027
E-Mail:heike.schulzki@vlh.de
Anschrift:Tetzlawstr. 56, 18437 Stralsund
Telefon:03831493074
E-Mail:manfred.geusch@vlh.de
Anschrift:Gentzkowstr. 27, 18439 Stralsund
Telefon:038312828119
E-Mail:henry.ganther@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Heine-Ring 107f, 18435 Stralsund
Telefon:03831390641
E-Mail:frank.moeser@vlh.de
Anschrift:Witzlawstr. 24, 18445 Prohn
Telefon:03832381042
Anschrift:Dorfstr. 24f, 17498 Neuenkirchen
Telefon:03834883464
Fax:038347713195
E-Mail:dirk.stolpmann@vlh.de
Anschrift:Ernst-Thälmann-Str. 20, 18337 Marlow
Telefon:038221422644
Fax:038221422645
E-Mail:hannelore.rust@vlh.de
Anschrift:Schmiedestr. 6, 17179 Gnoien
Telefon:03997131307
E-Mail:brigitte.roloff@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Papenhagen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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