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Hochbauämter in Süderholz - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
3.93 km von Süderholz
Anschrift:Rakower Str. 1, 18516 Süderholz
Telefon:03833161113
Fax:03833161125
E-Mail:freese@suederholz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13-17 Uhr Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 8-12 Uhr
(3)
Hochbauamt des Landkreises
6.55 km von Süderholz
Anschrift:Heinrich-Heine-Straße 76, 18507 Grimmen
Telefon:038313571000
Fax:03831357442950
E-Mail:FD43@lk-vr.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
(8)
Bauamt des Landkreises
40.61 km von Süderholz
Anschrift:Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen
Telefon:03838115
E-Mail:poststelle@lk-vr.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Süderholz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Hochbauamt
6.54 km von Süderholz
Anschrift:Markt 1, 18507 Grimmen
Telefon:03832647220
Fax:03832647255
E-Mail:info@grimmen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-11:30 Uhr
Di 8:30-11:30 Uhr und 14-17 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 14-15:30 Uhr
(1)
Hochbauamt
12.91 km von Süderholz
Anschrift:Bahnhofsallee 8a, 18519 Miltzow
Telefon:038328603237
Fax:038328603240
E-Mail:bauverwaltung@amt-miltzow.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
(1)
Bauamt
13.3 km von Süderholz
Anschrift:Lange Str. 83, 17121 Loitz
Telefon:03999815325
Fax:03999815320
E-Mail:p.preussentanz@loitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr Do 9-12 Uhr Fr 9-11 Uhr
(1)
Bauamt (Amt Landhagen)
16.07 km von Süderholz
Anschrift:Theodor-Körner-Str. 36, 17498 Neuenkirchen
Telefon:03834895132
Fax:03834895139
E-Mail:bauverwaltung@amt-landhagen.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mi 8:30-12 Uhr
Do 13-17 Uhr
Anschrift:Markt 15, 17489 Greifswald
Telefon:0383485364151
Fax:0383485361126
E-Mail:stadtverwaltung@greifswald.de
Öffnungs­zeiten:Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr; Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Süderholz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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