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Ausländerbehörden in Dornum - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(40)
Ausländerbehörde des Landkreises
21.09 km von Dornum
Anschrift:Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich
Telefon:04941163220
Fax:04941163299
E-Mail:info@landkreis-aurich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 14:30-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Dornum

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(56)
Ausländerbehörde des Landkreises
23.25 km von Dornum
Anschrift:Am Markt 9, 26409 Wittmund
Telefon:044628601
Fax:04462861125
E-Mail:landkreis@lk.wittmund.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14:15-15:45 Uhr
(59)
Ausländerbehörde des Landkreises
30.35 km von Dornum
Anschrift:Lindenallee 1, 26441 Jever
Telefon:044619190
Fax:044619198880
E-Mail:landkreis@friesland.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(44)
Ausländerbehörde
36.67 km von Dornum
Anschrift:Frickensteinplatz 2, 26721 Emden
Telefon:04921871630
Fax:04921871587
E-Mail:stadt@emden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14:30-17 Uhr
(17)
Ausländerbehörde
45.18 km von Dornum
Anschrift:Rathhausplatz 10, 26382 Wilhelmshaven
Telefon:04421160
Fax:04421163248
E-Mail:auslaenderbehoerde@wilhelmshaven.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(99)
Ausländerbehörde des Landkreises
47.33 km von Dornum
Anschrift:Bergmannstraße 37, 26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon:04919261640
Fax:04919261388
E-Mail:info@landkreis-leer.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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