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Gerichtsvollzieher in Dornum - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Norddeicher Str. 1, 26506 Norden
Telefon:04931180954
Fax:04931180970
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Dornum
(10)
Obergerichtsvollzieher Menssen
23.48 km von Dornum
Anschrift:Am Markt 11, 26409 Wittmund
Telefon:044626699
Fax:04462942276
Sprechzeiten:Di+Do 16-17 Uhr
(4)
Gerichtsvollzieher Post
28.12 km von Dornum
Anschrift:Am Markt 11, 26409 Wittmund
Telefon:015253718748
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieher Opel
30.6 km von Dornum
Anschrift:Fräulein-Marien-Str. 1, 26441 Jever
Telefon:044519696750
Sprechzeiten:Di 13-14 Uhr
(10)
Gerichtsvollzieherin Lakeberg
30.6 km von Dornum
Anschrift:Fräulein-Marien-Str. 1, 26441 Jever
Telefon:044612369
Sprechzeiten:Fr 12-13 Uhr Mi 16-17 Uhr
(11)
Obergerichtsvollzieher Doden
30.6 km von Dornum
Anschrift:Fräulein-Marien-Str. 1, 26441 Jever
Telefon:044612369
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Do 16-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Dornum? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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