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Lohnsteuerhilfe Upgant-Schott

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Tannenstr. 24, 26529 Rechtsupweg
Telefon:049341835
E-Mail:eka-mary.giesenberg@vlh.de
Anschrift:Osterstraße 33, 26506 Norden
Telefon:04931919079
E-Mail:irmgard.schoolmann@vlh.de
Anschrift:Fasanenweg 1, 26524 Lütetsburg
Telefon:04931168265
Fax:04931936513
E-Mail:herbert.luitjens@vlh.de
Anschrift:Feldweg 18, 26532 Großheide
Telefon:04936912102
E-Mail:julia.uthe@vlh.de
Anschrift:Zur Kolkbrügge 23a, 26506 Norden
Telefon:049319183184
E-Mail:frank.ahrends@vlh.de
Anschrift:Münchener Str. 9, 26506 Norden
Telefon:04931972396
Fax:049319347957
E-Mail:joachim.erdmann@vlh.de
Anschrift:Emsstr. 19, 26721 Emden
Telefon:04921946421
Fax:04921946422
E-Mail:juergen.albrecht@vlh.de
Anschrift:Esenser Str. 112c, 26489 Ochtersum
Telefon:049757318
Fax:04975755426
E-Mail:heidemarie.dirks@vlh.de
Anschrift:Ubbo-Emmius-Str. 14, 26629 Großefehn
Telefon:04943200010
Fax:04943200011
E-Mail:anja.reuter@vlh.de
Anschrift:Alster Str. 2, 26802 Moormerland
Telefon:049549371630
Fax:049549371631
E-Mail:jens.richter.ler@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Upgant-Schott? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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