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Friedhofsämter in Höfer - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Glockenkolk 1, 29348 Eschede
Telefon:0514241125
Fax:0514241138
E-Mail:info@eschede.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Höfer

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Oppershäuser Str. 1, 29331 Lachendorf
Telefon:051459707800
Fax:051459707876
E-Mail:poststelle@lachendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 14-17:30 Uhr
(7)
Friedhofsverwaltung Celle
11.87 km von Höfer
Anschrift:Lüneburger Straße 66, 29223 Celle
Telefon:05141126760
Fax:05141121199
E-Mail:stadt@celle.de
Öffnungs­zeiten:Neues Rathaus:
Mo-Di 8-16 Uhr
Mi+Fr 8-13 Uhr
Do 8-17 Uhr
Anschrift:Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen
Telefon:0514918123
Fax:0514918181
E-Mail:info@flotwedel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-16 Uhr und Do 13-17 Uhr
Anschrift:Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen
Telefon:051444910
Fax:0514449127
E-Mail:info@wathlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(4)
Friedhofsverwaltung Unterlüß
18.42 km von Höfer
Anschrift:Am Markt 3, 29320 Südheide
Telefon:05052650
Fax:050526565
E-Mail:info@gemeinde-suedheide.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Höfer
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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