Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 04471150 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | kreishaus@lkclp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta |
Telefon: | 044418980 |
Fax: | 044418981037 |
E-Mail: | info@landkreis-vechta.de |
Anschrift: | Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen |
Telefon: | 04431850 |
Fax: | 0443185200 |
E-Mail: | landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de |
Anschrift: | Prinzhornstr. 4, 49356 Diepholz |
Telefon: | 054419760 |
Fax: | 054419761780 |
E-Mail: | info@diepholz.de |
Anschrift: | Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg |
Telefon: | 04412352305 |
Fax: | 04412353410 |
E-Mail: | soziales@stadt-oldenburg.de |
Anschrift: | Lange Str. 1 A, 27749 Delmenhorst |
Telefon: | 04221990 |
Fax: | 04221992034 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Die Gemeinde Emstek liegt im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen. Emstek befindet sich unmittelbar östlich von Cloppenburg und bietet eine Reihe von Sehenswürdigkeiten bzw. Freizeitzielen. Dazu...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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