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Lohnsteuerhilfe Beverstedt

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hindenburgstr. 30, 27442 Gnarrenburg
Telefon:047633630488
E-Mail:cornelia.clauss@vlh.de
Anschrift:Engeoer Str. 12, 27432 Bremervörde
Telefon:04761747922
E-Mail:klaus.diederici@vlh.de
Anschrift:Neue Str. 44, 27432 Bremervörde
Telefon:047619264708
Fax:047619264709
E-Mail:kerstin.gerdts@vlh.de
Anschrift:Landwehrstr. 25, 28865 Lilienthal
Telefon:042986997124
Fax:042984689496
E-Mail:monika.winten@vlh.de
Anschrift:An Rauchs Gut 20, 28759 Bremen
Telefon:04216208335
Fax:04216208336
E-Mail:astrid.wickenhoefer@vlh.de
Anschrift:Am Rönnebecker Hain 2, 28777 Bremen
Telefon:04216092930
E-Mail:carmen.niemeyer@vlh.de
Anschrift:Labesstr. 23, 27404 Zeven
Telefon:042819525065
Fax:042819590293
E-Mail:kerstin.gerdts@vlh.de
Sprechzeiten:Nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
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Lohnsteuerhilfe Waller Str.
34.03 km von Beverstedt
Anschrift:Waller Str., 28219 Bremen
Anschrift:Berner Str. 14a, 27809 Lemwerder
Telefon:04216209766
E-Mail:nicol.golz@vlh.de
Anschrift:Schelenkampsweg 14, 28359 Bremen
Telefon:04212433886
Fax:04212433887
E-Mail:julia.breinl@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Beverstedt? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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