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Gerichtsvollzieher in Freistatt - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieher Sperling
18.55 km von Freistatt
Anschrift:Stauffenbergstr. 57, 49356 Diepholz
Telefon:0544182237
Sprechzeiten:Di+Do 15-16 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Wiedelmann
19.02 km von Freistatt
Anschrift:Lange Straße 32, 49356 Diepholz
Telefon:01775046863
Sprechzeiten:Mi 9-10 Uhr
Mi 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Böhnke
19.02 km von Freistatt
Anschrift:Lange Straße 32, 49356 Diepholz
Fax:0544199649
Anschrift:Hauptstr. 5, 28857 Syke
Telefon:04242165122
Fax:04242165200
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Freistatt
(0)
Gerichtsvollzieherin Enders
20.89 km von Freistatt
Anschrift:Bultweg 6, 32369 Rahden
Telefon:05771968251
Fax:05771608651
Sprechzeiten:Di 14-15 Uhr Do 9-10 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieher Dues
21 km von Freistatt
Anschrift:Lange Str. 18, 32369 Rahden
Telefon:041811377833
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr
Mi 10-11 Uhr
(Marktstr. 20 Rahden)
(0)
Gerichtsvollzieherin Deux
27.27 km von Freistatt
Anschrift:Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
Telefon:054191188010
Fax:054191188011
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr und Fr 11-12 Uhr im AG Vechta
(3)
Gerichtsvollzieherin Sperling
27.27 km von Freistatt
Anschrift:Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
Telefon:044418706211
Sprechzeiten:Do 10:30-11:30 Uhr im AG Vechta
(0)
Obergerichtsvollzieher Moormann
27.27 km von Freistatt
Anschrift:Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
Telefon:01739205782
Sprechzeiten:Do 9-10 Uhr im AG Vechta
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Freistatt? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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