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Sozialämter in Maasen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
3.79 km von Maasen
Anschrift:Allee 4, 27254 Siedenburg
Telefon:042727918
Fax:042727927
E-Mail:kontakt@siedenburg-online.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
(22)
Sozialamt des Landkreises
35.81 km von Maasen
Anschrift:Prinzhornstr. 4, 49356 Diepholz
Telefon:054419761019
Fax:054419761780
E-Mail:info@diepholz.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Maasen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
5.83 km von Maasen
Anschrift:Galtener Straße 12, 27232 Sulingen
Telefon:042718840
Fax:042718835
E-Mail:stadt@sulingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
(4)
Sozialamt
6.46 km von Maasen
Anschrift:Poststraße 157, 27252 Schwaförden
Telefon:04277930318
Fax:04277930350
E-Mail:info@schwafoerden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 15.00-18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
16.62 km von Maasen
Anschrift:Lange Str. 21, 31595 Steyerberg
Telefon:0576496060
Fax:05764960629
E-Mail:rathaus@steyerberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Mo, Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(15)
Sozialamt
16.81 km von Maasen
Anschrift:Lange Str. 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen
Telefon:04252391214
Fax:04252391100
E-Mail:info@bruchhausen-vilsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-13 Uhr
Do 8-18 Uhr
(1)
Sozialamt (Samtgemeinde Weser-Aue)
18.72 km von Maasen
Anschrift:Rathausstraße 14, 31608 Marklohe
Telefon:050216025150
Fax:050216025117
E-Mail:info@weser-aue.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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