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Lohnsteuerhilfe Sudwalde

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Gartenstr. 16, 31613 Wietzen
Telefon:050221233
E-Mail:erwin.stepper@vlh.de
Anschrift:Am Geestweg 19, 28844 Weyhe
Telefon:042039873
E-Mail:astrid.prigge@vlh.de
Anschrift:Jasminweg 10, 27211 Bassum
Telefon:042416199153
E-Mail:nicole.hinrichs@vlh.de
Anschrift:Sundering 9, 49406 Barnstorf
Telefon:05442804443
Fax:05442804447
E-Mail:tanja.nauenburg@vlh.de
Anschrift:Mühlenstr. 7, 31619 Binnen
Telefon:05023988848
E-Mail:regina.farkas@vlh.de
Anschrift:Am Reiterfeld 6, 27801 Dötlingen
Telefon:0443173236
E-Mail:petra.weete@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 15, 31582 Nienburg/Weser
Telefon:015780414656
E-Mail:martin.keiter@vlh.de
Anschrift:Oldenburger Str. 71, 27753 Delmenhorst
Telefon:042219718318
Fax:042219718319
E-Mail:jochen.amiabel@vlh.de
Anschrift:Scharnhorststr. 143, 28211 Bremen
Telefon:042133472723
Fax:042133472724
E-Mail:julia.breinl@vlh.de
Anschrift:Am Hollerfleet 25, 28355 Bremen
Telefon:04212587877
E-Mail:silke.triebold-schroeder@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Sudwalde? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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