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Gewerbeämter in Wetschen - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(17)
Gewerbeamt des Landkreises
4.91 km von Wetschen
Anschrift:Prinzhornstr. 4, 49356 Diepholz
Telefon:054419763333
Fax:054419761786
E-Mail:buergerservice-dh@diepholz.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Wetschen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(23)
Gewerbeamt des Landkreises
16.93 km von Wetschen
Anschrift:Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Telefon:044418980
Fax:044418981037
E-Mail:info@landkreis-vechta.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14:30-17 Uhr
(6)
Gewerbeaufsicht des Landkreises
32.23 km von Wetschen
Anschrift:Delmenhorsterstr. 6, 27793 Wildeshausen
Telefon:0443185226
Fax:0443185200
E-Mail:landkreis.oldenburg@oldenburg-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(23)
Gewerbeamt des Landkreises
37.5 km von Wetschen
Anschrift:Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg
Telefon:0447115173
Fax:0
E-Mail:kreishaus@lkclp.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 Uhr - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Heerstraße 2, 32289 Rödinghausen
Telefon:057469480
Fax:05746948105
E-Mail:info@roedinghausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12:30 Uhr und 13-16 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(6)
Gewerbeamt
46.53 km von Wetschen
Anschrift:Schürenkamp 16, 49324 Melle
Telefon:05422965223
Fax:05422965349
E-Mail:info@stadt-melle.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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