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Lohnsteuerhilfe Bockhorst

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schifferstr. 357, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon:049528088818
Fax:04952994856
E-Mail:klaus.pleis@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 70, 26683 Saterland
Telefon:04492921013
Fax:04492921015
E-Mail:gerhard.luebbers@vlh.de
Anschrift:Christiane-Schröter-Str. 3, 26810 Westoverledingen
Telefon:049559869355
Fax:049559869359
E-Mail:maike.temmen@vlh.de
Anschrift:Burgstr. 35, 26892 Dörpen
Telefon:04963917564
Fax:04963917566
E-Mail:hans-gerd.poll@vlh.de
Anschrift:Richardstr. 9, 49751 Sögel
Telefon:059529412376
E-Mail:hans-josef.stemmer@vlh.de
Anschrift:Friedensweg 78, 26689 Augustfehn
Telefon:044893452
E-Mail:karina.glaubke@vlh.de
Anschrift:Mühlenkamp 4, 26835 Holtland
Telefon:049508225
E-Mail:hermann.jelten@vlh.de
Anschrift:Nelkenstr. 8, 26188 Edewecht
Telefon:04405939742
Fax:04405939743
E-Mail:petra.freese-schneider@vlh.de
Anschrift:Heidestr. 60, 26802 Moormerland
Telefon:04954937878
Fax:04954937872
E-Mail:sabine.koch@vlh.de
Anschrift:Alster Str. 2, 26802 Moormerland
Telefon:049549371630
Fax:049549371631
E-Mail:jens.richter.ler@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Bockhorst? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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