Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen |
Telefon: | 05931888100 |
Fax: | 05931888250 |
E-Mail: | agmep-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Hauptkanal 28, 26871 Papenburg |
Telefon: | 049619240 |
Fax: | 04961924155 |
E-Mail: | agpap-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
Anschrift: | Wörde 5, 26789 Leer |
Telefon: | 049160010 |
Fax: | 04916001500 |
Anschrift: | Burgstraße 28, 49808 Lingen |
Telefon: | 059180490 |
Fax: | 05918049409 |
Anschrift: | Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn |
Telefon: | 059217010 |
Fax: | 0592170117 |
Anschrift: | Ringstraße 6, 26721 Emden |
Telefon: | 049219510 |
Fax: | 04921951500 |
E-Mail: | agemd-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Die Gemeinde Fresenburg befindet sich im Landkreis Emsland in Niedersachsen. Fresenburg liegt zwischen Papenburg und Meppen an der Ems in einer landschaftlich reizvollen Umgebung.
mehr
|
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.
Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.
Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.
Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.
|