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Nachlassgerichte in Klein Berßen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Nachlassgericht Meppen
14.19 km von Klein Berßen
Anschrift:Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen
Telefon:05931888100
Fax:05931888250
E-Mail:agmep-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(18)
Nachlassgericht Lingen (Ems)
28.87 km von Klein Berßen
Anschrift:Burgstr. 28, 49808 Lingen
Telefon:059180490
Fax:05918049409
(7)
Nachlassgericht Papenburg
35.45 km von Klein Berßen
Anschrift:Hauptkanal 28, 26871 Papenburg
Telefon:049619240
Fax:04961924155
E-Mail:agpap-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(3)
Nachlassgericht Bersenbrück
40.49 km von Klein Berßen
Anschrift:Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück
Telefon:054396080
Fax:05439608200
(20)
Nachlassgericht Nordhorn
45.83 km von Klein Berßen
Anschrift:Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn
Telefon:059217010
Fax:0592170117
(26)
Nachlassgericht Leer (Ostfriesland)
51.28 km von Klein Berßen
Anschrift:Wörde 5, 26789 Leer
Telefon:049160010
Fax:04916001500
(0)
Nachlassgericht Rheine
53.94 km von Klein Berßen
Anschrift:Salzbergener Str. 29, 48431 Rheine
Telefon:0597140050
Fax:05971400520
E-Mail:poststelle@ag-rheine.nrw.de
(5)
Nachlassgericht Ibbenbüren
57.83 km von Klein Berßen
Anschrift:Münsterstr. 35, 49477 Ibbenbüren
Telefon:054519260
Fax:05451926100
E-Mail:poststelle@ag-ibbenbueren.nrw.de
(15)
Nachlassgericht Westerstede
62.27 km von Klein Berßen
Anschrift:Wilhelm-Geiler-Str. 12a, 26655 Westerstede
Telefon:044888360
Fax:04488836101
E-Mail:agwst-poststelle@justiz.niedersachsen.de
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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