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Stadtkassen in Rastdorf - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Samtgemeindekasse Werlte
7.05 km von Rastdorf
Anschrift:Marktstr. 1, 49757 Werlte
Telefon:05951201210
Fax:05951201191
E-Mail:info@werlte.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:15-12:30 Uhr und 14-16:30 Uhr Do 8:15-12:30 Uhr und 14-17:30 Uhr Fr 8:15-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Rastdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Gemeindekasse Lindern (Oldenburg)
8.93 km von Rastdorf
Anschrift:Kirchstraße 1, 49699 Lindern (Oldenburg)
Telefon:05957961016
Fax:05957961030
E-Mail:gemeinde@lindern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Samtgemeindekasse Nordhümmling
10.17 km von Rastdorf
Anschrift:Poststrasse 13, 26897 Esterwegen
Telefon:0595520036
Fax:0595520020
E-Mail:petra.boegemann@nordhuemmling.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30 - 12:00 Uhr, Mo-Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr, Fr 8:00 - 12:00 Uhr
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Samtgemeindekasse Sögel
14.91 km von Rastdorf
Anschrift:Ludmillenhof 1, 49751 Sögel
Telefon:05952206140
Fax:05952206640
E-Mail:eising@soegel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Do 14:30-17 Uhr
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Stadtkasse Friesoythe
15.65 km von Rastdorf
Anschrift:Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe
Telefon:044919293221
Fax:044919293100
E-Mail:rathaus@friesoythe.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
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Gemeindekasse Molbergen
15.84 km von Rastdorf
Anschrift:Cloppenburger Straße 22, 49696 Molbergen
Telefon:04475949418
Fax:04475949490
E-Mail:rathaus@molbergen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo+Doi 14-16 Uhr und Mi 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Rastdorf
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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