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Lohnsteuerhilfe Schapen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hansastr. 2, 49477 Ibbenbüren
Telefon:05451502039
Fax:05451502037
E-Mail:helmut.harnoss@vlh.de
Anschrift:Spessartstr. 1, 49809 Lingen
Telefon:059196659512
E-Mail:klaus.driever@vlh.de
Anschrift:Haddorf 10a, 48493 Wettringen
Telefon:05973908685
E-Mail:susanne.abbing@vlh.de
Anschrift:Am Kompaniekamp 74, 48282 Emsdetten
Telefon:025728715650
E-Mail:florian.zurmuehlen@vlh.de
Anschrift:Kuhweide 20, 48607 Ochtrup
Telefon:0255398747
Fax:0255398748
E-Mail:hermann-josef.struck@vlh.de
Anschrift:Hedwigstr. 21, 48529 Nordhorn
Telefon:05921990954
E-Mail:jennifer.schroeder@vlh.de
Anschrift:Parkstr. 47, 49080 Osnabrück
Telefon:054175099275
Fax:05418004013
E-Mail:marion.beste@vlh.de
Anschrift:Heerweg 1, 49434 Neuenkirchen-Vörden
Telefon:054026414041
E-Mail:claudia.harmeier@vlh.de
Anschrift:Lütke Esch 17, 49536 Lienen
Telefon:054838813
Fax:054838843
E-Mail:hilo@zeller-lienen.de
Anschrift:Kirchstr. 5, 49186 Bad Iburg
Telefon:054037245610
Fax:054037245616
E-Mail:joerg.eustergerling@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Schapen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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