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Hochbauämter in Twist - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Bauamt
2.83 km von Twist
Anschrift:Flensbergstraße 7, 49767 Twist
Telefon:05936933061
Fax:05936933044
E-Mail:info@twist-emsland.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(12)
Hochbauamt des Landkreises
14.1 km von Twist
Anschrift:Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Telefon:05931440
Fax:05931443621
E-Mail:info@emsland.de
Öffnungs­zeiten:Terminvergabe empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Twist

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Bauamt
12.68 km von Twist
Anschrift:Am Rathaus 3, 49744 Geeste
Telefon:0593769158
Fax:0593769103
E-Mail:w.over@geeste.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr sowie Mo-Do 14.00-16.00 Uhr
(5)
Bauamt
13.17 km von Twist
Anschrift:Kirchstraße 2, 49716 Meppen
Telefon:059311530
Fax:05931153253
E-Mail:info@meppen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8.00 - 16.00 Uhr, Do 8.00 - 17.30 Uhr, Fr 8.00 - 12.30 Uhr
(1)
Bauamt
16.2 km von Twist
Anschrift:Neuer Markt 1, 49733 Haren
Telefon:059328319
Fax:059328299
E-Mail:lammerse@haren.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
18.38 km von Twist
Anschrift:Hauptstraße 24, 49824 Emlichheim
Telefon:05943809153
Fax:05943809770
E-Mail:mueller@emlichheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
20.06 km von Twist
Anschrift:Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus
Telefon:05941911124
Fax:05941911260
E-Mail:rathaus@neuenhaus.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12:15 Uhr und 14:30-16 Uhr
Do 8:30-12:15 Uhr und 14:30-17 Uhr
Fr 8:30-12:15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Twist
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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