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Anschrift: | Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 05371820 |
Fax: | 0537182357 |
E-Mail: | landkreis@gifhorn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Französischen Garten 1, 29221 Celle |
Telefon: | 05141123321 |
Fax: | 05141123398 |
E-Mail: | auslaenderstelle@celle.de |
Anschrift: | Porschestraße 49, 38409 Wolfsburg |
Telefon: | 05361281234 |
Fax: | 05361281500 |
E-Mail: | auslaenderstelle@stadt.wolfsburg.de |
Anschrift: | Burgstr. 1, 31224 Peine |
Telefon: | 051714010 |
Fax: | 051714017700 |
E-Mail: | mail@landkreis-peine.de |
Anschrift: | Friedrich-Seele-Straße 7, 38122 Braunschweig |
Telefon: | 05314701 |
Fax: | 05314706008 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@braunschweig.de |
Anschrift: | Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen |
Telefon: | 0581820 |
Fax: | 058182445 |
E-Mail: | info@landkreis-uelzen.de |
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Umgeben von einer beeindruckenden Heidelandschaft, liegt die Gemeinde Ummern in der Lüneburger Heide. Der Richtfunk-Turm gilt gemeinhin als Wahrzeichen des Ortes. Auch der sagenumworbene Herzogbrunnen ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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