Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hahlestr. 1, 37434 Gieboldehausen |
Telefon: | 05528202250 |
Fax: | 0552820289 |
E-Mail: | rathaus@sg-gieboldehausen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Otto-Escher-Str. 12, 37197 Hattorf am Harz |
Telefon: | 0558420924 |
Fax: | 0558420930 |
E-Mail: | samtgemeinde@hattorf-am-harz.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau |
Telefon: | 0555299370 |
Fax: | 05552993750 |
E-Mail: | info@katlenburglindau.de |
Anschrift: | Vöhreweg 10, 37136 Ebergötzen |
Telefon: | 05507967860 |
Fax: | 05507967888 |
E-Mail: | rathaus@radolfshausen.de |
Anschrift: | Eisensteinstraße 1, 37520 Osterode am Harz |
Telefon: | 05522318298 |
Fax: | 05522318237 |
E-Mail: | rathaus@osterode.de |
Anschrift: | Marktplatz 30, 37412 Herzberg am Harz |
Telefon: | 05521852104 |
Fax: | 05521852120 |
E-Mail: | stadt@herzberg.de |
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Bilshausen liegt in der Samtgemeinde Gieboldehausen und gehört zum Landkreis Göttingen in Süden Niedersachsens. Bilshausen liegt am westlichen Rand des Rotenbergs bzw. am nördlichen des Untereichsfelds...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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