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Anschrift: | Bönneker Straße 2, 37133 Friedland |
Telefon: | 0550480215 |
Fax: | 0550480240 |
E-Mail: | schustek@friedland.de |
Anschrift: | Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen |
Telefon: | 05515250 |
Fax: | 055152562588 |
E-Mail: | info@landkreisgoettingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lange Straße 27, 37249 Neu-Eichenberg |
Telefon: | 055049989002 |
Fax: | 055049989005 |
E-Mail: | info@neu-eichenberg.de |
Anschrift: | Steingraben 49, 37318 Hohengandern |
Telefon: | 03608162224 |
Fax: | 03608162221 |
E-Mail: | info@vghr.de |
Anschrift: | Waldstraße 7, 37130 Gleichen |
Telefon: | 0559250132 |
Fax: | 0559250147 |
Anschrift: | Lange Straße 12, 37124 Rosdorf |
Telefon: | 05517890122 |
Fax: | 05517890155 |
E-Mail: | gemeinde@rosdorf.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 37213 Witzenhausen |
Telefon: | 05542508340 |
Fax: | 05542508100 |
E-Mail: | stadtverwaltung@witzenhausen.de |
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Friedland im Landkreis Mecklenburg-Strelitz ist seit 2004 Sitz des Amtes Friedland und liegt an der Datze, zwischen Neubrandenburg und Anklam. Vor 1200 entstand der Ort mit Nikolaikirche an einer Kreuzung...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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