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Pressestellen in Bad Bentheim - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Bad Bentheim
4.16 km von Bad Bentheim
Anschrift:Schlossstr. 2, 48455 Bad Bentheim
Telefon:059227311
Fax:059227354
E-Mail:hauptamt@stadt-badbentheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Landkreis Grafschaft Bentheim
15.22 km von Bad Bentheim
Anschrift:van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn
Telefon:05921961499
Fax:059219651400
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Bad Bentheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Pressestelle Samtgemeinde Schüttorf
8.79 km von Bad Bentheim
Anschrift:Markt 2, 48465 Schüttorf
Telefon:05923965935
Fax:05923965960
E-Mail:info@schuettorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr, Mi 14.00 - 16.00 Uhr
(0)
Pressestelle Gronau (Westfalen)
11.02 km von Bad Bentheim
Anschrift:Jöbkesweg 19, 48599 Gronau (Westfalen)
Telefon:0256212290
Fax:02562127290
E-Mail:g.koenemann@gronau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Pressestelle Ochtrup
11.43 km von Bad Bentheim
Anschrift:Prof.-Gärtner-Str. 10, 48607 Ochtrup
Telefon:02553730
Fax:0255373111
E-Mail:post@ochtrup.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(0)
Pressestelle Nordhorn
15.22 km von Bad Bentheim
Anschrift:Bahnhofstr. 24, 48529 Nordhorn
Telefon:05921878147
Fax:05921878400
E-Mail:info@nordhorn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12:30 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(0)
Pressestelle Emsbüren
16.8 km von Bad Bentheim
Anschrift:Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren
Telefon:0590393050
Fax:0590393051155
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Pressestelle Bad Bentheim
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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