Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 24, 49824 Emlichheim |
Telefon: | 05943809139 |
Fax: | 05943809770 |
E-Mail: | leonhardt-luecke@emlichheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Itterbecker Straße 11, 49843 Uelsen |
Telefon: | 0594220947 |
Fax: | 0594220960 |
E-Mail: | knorr@uelsen.de |
Anschrift: | Veldhausener Str. 26, 49828 Neuenhaus |
Telefon: | 05941911129 |
Fax: | 05941911260 |
E-Mail: | ewert@neuenhaus.de |
Anschrift: | Flensbergstr. 7, 49767 Twist |
Telefon: | 05936933071 |
Fax: | 05936933044 |
E-Mail: | krueger@twist-emsland.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn |
Telefon: | 05921878502 |
Fax: | 05921878400 |
E-Mail: | info@nordhorn.de |
Anschrift: | Am Rathaus 3, 49744 Geeste |
Telefon: | 0593769208 |
Fax: | 0593769103 |
E-Mail: | l.tallen@geeste.de |
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Im Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen liegt die Gemeinde Emlichheim. Der Ort befindet sich ganz in der Nähe der deutsch-niederländischen Grenze. Eine der bekanntesten Sehenswürdigkeiten ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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