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Anschrift: | Moorlager Straße 2, 48480 Lünne |
Telefon: | 01705708410 |
E-Mail: | Linus.Geers@nfa-ankum.niedersachsen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Haarweg 1, 49811 Lingen-Ramsel |
Telefon: | 059196639482 |
E-Mail: | mareike.gels@nfa-ankum.niedersachsen.de |
Anschrift: | Schniedersweg 103, 49479 Ibbenbüren |
Telefon: | 054518994687 |
Fax: | 025123724135 |
E-Mail: | muensterland@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Am Hilgenfeld 149, 48432 Rheine |
Telefon: | 0597593260 |
Fax: | 025123724148 |
E-Mail: | muensterland@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Seller Weg 9, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 025519968870 |
Fax: | 025519968871 |
E-Mail: | muensterland@wald-und-holz.nrw.de |
Anschrift: | Ginsterplatz 32, 48683 Ahaus |
Telefon: | 025616872895 |
Fax: | 025191797470 |
E-Mail: | muensterland@wald-und-holz.nrw.de |
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Nordhorn im Landkreis Grafschaft Bentheim liegt nahe der niederländischen Grenze. Um 1180 wurde von den Grafen von Bentheim das Gogericht Nordhorn erworben. 1379 wurden dem Ort die Stadtrechte verliehen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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