Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Auf dem Burghof 1, 31832 Springe |
Telefon: | 0504173285 |
Fax: | 05041739285 |
E-Mail: | cornelia.geide@springe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 1-2, 30974 Wennigsen (Deister) |
Telefon: | 0510370070 |
Fax: | 05103700716 |
E-Mail: | posteingang@wennigsen.de |
Anschrift: | Steinhof 1, 31848 Bad Münder am Deister |
Telefon: | 050429430 |
Fax: | 05042943150 |
E-Mail: | stadt@bad-muender.de |
Anschrift: | Schloßstraße 2, 31863 Coppenbrügge |
Telefon: | 05156781937 |
Fax: | 05156781940 |
E-Mail: | flecken@coppenbruegge.de |
Anschrift: | Kirchstraße 1-3, 30989 Gehrden |
Telefon: | 051086404200 |
Fax: | 05108640499200 |
E-Mail: | info@gehrden.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 30982 Pattensen |
Telefon: | 051011001200 |
Fax: | 051011001108 |
E-Mail: | rathaus@pattensen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die erstmals 1913 urkundlich erwähnte Stadt Springe in der Region Hannover liegt an der Deisterpforte, nahe der Quelle des Flusses Haller. Gegliedert ist Springe in den Stadtkern, Bennigsen, Eldagsen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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