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Ausländerbehörde des Landkreises Harburg in Winsen

Schloßplatz 6, 21423 Winsen

(2.5 Sterne, 192 Bewertungen)
Telefon:041716930
Fax:0417169399100
E-Mail:buergerservice@lkharburg.de
Öffnungszeiten:Terminvereinbarung erbeten
Änderung meldenzur Webseite  

Die Ausländerbehörde in Drage (Elbe) kümmert sich um vielfältige Anliegen rund um Einbürgerung, Visum, Familienzusammenführung und Migration. Um Kontakt mit dem Amt aufzunehmen, können Sie diese Informationen zu Anschrift, Mail und Telefon der Ausländerbehörde in Drage (Elbe) nutzen.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Ausländerbehörde-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 53.36135, Längengrad: 10.20404

Ausländerbehörde Drage (Elbe): Informationen zu Ausländerbehörde des Landkreises Harburg

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Ausländerbehörde des Landkreises Harburg in Winsen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Ausländerbehörde des Landkreises Harburg in Winsen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Ausländerbehörde Drage (Elbe)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.