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Lohnsteuerhilfe Königsmoor

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Timmhorstkamp 6, 21255 Tostedt
Telefon:041822861963
Fax:04182292689
E-Mail:kathrin.simon@vlh.de
Anschrift:Rehweg 20, 21244 Buchholz
Telefon:041876007367
E-Mail:peter.heuchert@vlh.de
Anschrift:Am Bergenfeld 9, 21244 Buchholz
Telefon:0418198565
E-Mail:birgit.eickenrodt-knoop@vlh.de
Anschrift:Bremer Str. 1, 21255 Tostedt
Telefon:041822088392
E-Mail:anja.pannier@vlh.de
Anschrift:Dibberser Mühlenweg 91b, 21244 Buchholz
Telefon:041819447686
E-Mail:marion.thuernagel@vlh.de
Anschrift:Erikastr. 33, 21244 Buchholz
Telefon:04181291393
E-Mail:christina.reichentrog@vlh.de
Anschrift:Labesstr. 23, 27404 Zeven
Telefon:042819525065
Fax:042819590293
E-Mail:kerstin.gerdts@vlh.de
Sprechzeiten:Nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Anschrift:Cuxhavener Str. 100, 21614 Buxtehude
Telefon:04161714367
E-Mail:else.behrens@vlh.de
Anschrift:Walsroder Str. 8, 29614 Soltau
Telefon:05191929980
Fax:05191929983
E-Mail:mario.reschke@vlh.de
Anschrift:Wittorfer Str. 17, 27386 Kirchwalsede
Telefon:04269104632
E-Mail:gerhard.luehning@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Königsmoor? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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