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Sozialämter in Gilten - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Sozialamt
4.4 km von Gilten
Anschrift:Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt
Telefon:05071809113
Fax:0507180949
E-Mail:sozialamt@schwarmstedt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(17)
Sozialamt des Landkreises
19.45 km von Gilten
Anschrift:Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel
Telefon:05162970345
Fax:05162970212
E-Mail:info@heidekreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Gilten

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(11)
Sozialamt
6.24 km von Gilten
Anschrift:Bahnhofstraße 30, 29693 Hodenhagen
Telefon:051649707725
Fax:051641787
E-Mail:samtgemeinde@ahlden.eu
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Di 14-15 Uhr und Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
15.31 km von Gilten
Anschrift:Lange Straße 4, 27336 Rethem (Aller)
Telefon:05165989852
Fax:05165989898
E-Mail:rathaus@rethem.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8:30-12 Uhr Do 14-18 Uhr Fr 8-12 Uhr
(19)
Sozialamt
16.96 km von Gilten
Anschrift:Lange Str. 22, 29664 Walsrode
Telefon:05161977140
Fax:05161977262
E-Mail:stadt@walsrode.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.30 und Di, Do 14.00-17.00 Uhr
(10)
Sozialamt
19.71 km von Gilten
Anschrift:Michelsenstr. 6, 29683 Bad Fallingbostel
Telefon:0516240150
Fax:0516240166
E-Mail:stadt@badfallingbostel.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(6)
Sozialamt
20.66 km von Gilten
Anschrift:Fritz-Sennheiser-Platz 1, 30900 Wedemark
Telefon:05130581208
Fax:05130581205
E-Mail:gemeinde@wedemark.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-15 Uhr und Mi 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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