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Sozialämter in Neuenkirchen (Lüneburger Heide) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt (Neuenkirchen/Heidekreis)
3.97 km von Neuenkirchen (Lüneburger Heide)
Anschrift:Hauptstr. 1/3, 29643 Neuenkirchen
Telefon:0519594052
Fax:0519594040
E-Mail:rathaus@gemeinde-neuenkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(17)
Sozialamt des Landkreises
21.86 km von Neuenkirchen (Lüneburger Heide)
Anschrift:Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel
Telefon:05162970345
Fax:05162970212
E-Mail:info@heidekreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Neuenkirchen (Lüneburger Heide)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(10)
Sozialamt
9.91 km von Neuenkirchen (Lüneburger Heide)
Anschrift:Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen
Telefon:05193930
Fax:0519393190
E-Mail:rathaus@schneverdingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo-Mi 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
10.45 km von Neuenkirchen (Lüneburger Heide)
Anschrift:Marktplatz 2, 27374 Visselhövede
Telefon:042623010
Fax:04262301106
E-Mail:stadt@visselhoevede.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:00 und Do 14:00-17:00 Uhr
(1)
Sozialamt
11.81 km von Neuenkirchen (Lüneburger Heide)
Anschrift:Horstweg 17, 27386 Bothel
Telefon:042669831500
Fax:042669831560
E-Mail:samtgemeinde@bothel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo 14.30-18.00 Uhr
(18)
Sozialamt
13.79 km von Neuenkirchen (Lüneburger Heide)
Anschrift:Poststr. 12, 29614 Soltau
Telefon:0519182501
Fax:0
E-Mail:info@stadt-soltau.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi 8:00-12:00 und Do 14:00-18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
17.4 km von Neuenkirchen (Lüneburger Heide)
Anschrift:Berliner Straße 3, 27389 Lauenbrück
Telefon:04267930032
Fax:04267690
E-Mail:kontakt@sgfintel.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di 8-14 Uhr
Do 8-12 Uhr und 16-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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