Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 3, 29640 Schneverdingen |
Telefon: | 05193930 |
Fax: | 0519393190 |
E-Mail: | rathaus@schneverdingen.de |
Anschrift: | Vogteistraße 19, 29683 Fallingbostel |
Telefon: | 05162970303 |
Fax: | 05162970900303 |
E-Mail: | k.mahler@heidekreis.de |
Anschrift: | Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel |
Telefon: | 05162970304 |
Fax: | 05162970212 |
E-Mail: | info@heidekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Borsteler Straße 4-6, 29646 Bispingen |
Telefon: | 0519439835 |
Fax: | 0519439816 |
E-Mail: | rathaus@bispingen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 1/3, 29643 Neuenkirchen |
Telefon: | 0519594030 |
Fax: | 0519594040 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-neuenkirchen.de |
Anschrift: | Poststr. 12, 29614 Soltau |
Telefon: | 0519182322 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@stadt-soltau.de |
Anschrift: | Schützenstraße 24, 21255 Tostedt |
Telefon: | 041822980 |
Fax: | 04182298108 |
E-Mail: | info@tostedt.de |
Anschrift: | Rathausstr. 1, 21271 Hanstedt |
Telefon: | 041848030 |
Fax: | 0418480349 |
E-Mail: | samtgemeinde@hanstedt.de |
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Schneverdingen im Heidekreis gehört zur Metropolregion Hamburg und wurde schon im Jahr 1231 urkundlich erwähnt. Schneverdingen umfasst die Ortschaften Ehrhorn, Großenwede, Heber, Insel, Langeloh, Lünzen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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