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Sozialämter in Freden (Leine) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
0.73 km von Freden (Leine)
Anschrift:Am Schillerplatz 4, 31084 Freden (Leine)
Telefon:0518479034
Fax:0518479040
E-Mail:weidner@freden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:00 und jeden 1. und 3. Di im Monat 13:30-18:00 Uhr
(15)
Sozialamt des Landkreises
25.59 km von Freden (Leine)
Anschrift:Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim
Telefon:051213094011
Fax:051213092000
E-Mail:info@landkreishildesheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Freden (Leine)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
5.98 km von Freden (Leine)
Anschrift:Schulstr. 2, 31073 Delligsen
Telefon:05187941532
Fax:05187941588
E-Mail:samse@delligsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 und Do 14:00 - 17:30 Uhr
(26)
Sozialamt
7.63 km von Freden (Leine)
Anschrift:Marktplatz 1, 31061 Alfeld (Leine)
Telefon:051817030
Fax:05181703216
E-Mail:info@stadt-alfeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
9.46 km von Freden (Leine)
Anschrift:Kloster 3, 31195 Lamspringe
Telefon:0518350015
Fax:0518350010
E-Mail:info@lamspringe.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14:30-18 Uhr
(13)
Sozialamt
11.5 km von Freden (Leine)
Anschrift:Markt 10, 37581 Bad Gandersheim
Telefon:05382730
Fax:0538273170
E-Mail:stadt@bad-gandersheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di+Do 14-15:30 Uhr
Anschrift:Teichenweg 1, 37574 Einbeck
Telefon:055619160
Fax:05561916500500
E-Mail:stadtverwaltung@einbeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo + Die 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi + Fr 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Do 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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