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Hochbauämter in Söhlde - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Bauamt
2.88 km von Söhlde
Anschrift:Bürgermeister-Burgdorf-Str. 8, 31185 Söhlde
Telefon:0512997260
Fax:0512997213
E-Mail:gemeinde@soehlde.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 12.00 und Mo 14.00 - 17.30 Uhr
Anschrift:Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim
Telefon:051213094551
Fax:051213092000
E-Mail:info@landkreishildesheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Söhlde

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Bauamt
6.28 km von Söhlde
Anschrift:Eichstraße 3, 31241 Ilsede
Telefon:05172411802
Fax:05172411105
E-Mail:gemeinde@ilsede.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-15:30 Uhr und Do 14-17 Uhr
(2)
Bauamt
7.07 km von Söhlde
Anschrift:Rathausstraße 8, 31174 Schellerten
Telefon:0512340131
Fax:0512340140
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Bauamt
7.61 km von Söhlde
Anschrift:Vallstedter Weg 1, 38268 Lengede
Telefon:05344890
Fax:053448930
E-Mail:info@lengede.de
Öffnungs­zeiten:Service-Büro: Mo-Mi 8-16 Uhr Do 8-18 Uhr Fr 8-12 Uhr - einzelne Fachämter bitte telefonisch erfragen
(0)
Bauordnungsamt
10.53 km von Söhlde
Anschrift:Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter
Telefon:053418393645
Fax:053418394900
E-Mail:bauordnung@stadt.salzgitter.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(1)
Bauamt
10.61 km von Söhlde
Anschrift:Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Telefon:0512840123
Fax:051284013441
E-Mail:info@hohenhameln.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Söhlde
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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