Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück |
Telefon: | 05415010 |
Fax: | 05415014402 |
E-Mail: | info@landkreis-osnabrueck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schürenkamp 16, 49324 Melle |
Telefon: | 05422965223 |
Fax: | 05422965349 |
E-Mail: | info@stadt-melle.de |
Anschrift: | Natruper Tor Wall 2, 49076 Osnabrück |
Telefon: | 05413230 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Lange Str. 52-56, 32139 Spenge |
Telefon: | 052258768234 |
Fax: | 0522587689234 |
E-Mail: | info@spenge.de |
Anschrift: | Pemberville Platz 1, 32289 Rödinghausen |
Telefon: | 057469480 |
Fax: | 05746948105 |
E-Mail: | info@roedinghausen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 44, 32130 Enger |
Telefon: | 0522498000 |
Fax: | 05224980066 |
E-Mail: | info@enger.de |
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Dissen liegt im Landkreis Osnabrück am Südhang des Teutoburger Waldes am Übergang zu Ostwestfalen. Schon im Jahre 822 wurde Dissen erstmals urkundlich erwähnt. Sehr bedeutsam sind der Fernmeldeturm...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.
Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.
Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.
Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.
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