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Sozialämter in Glandorf - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
2.15 km von Glandorf
Anschrift:Münsterstr. 11, 49219 Glandorf
Telefon:0542694990
Fax:05426949933
E-Mail:gemeinde@glandorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
mittwochs geschlossen
(11)
Kreisverwaltung, Abt. Soziales
19.78 km von Glandorf
Anschrift:Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Telefon:05415010
Fax:05415014402
E-Mail:info@landkreis-osnabrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr, Do bis 17:30 Uhr geöffnet
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Glandorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Sozialamt
7.17 km von Glandorf
Anschrift:Hauptstraße 14, 49536 Lienen
Telefon:0548373960
Fax:05483739659
E-Mail:info@lienen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17:30 Uhr
Di geschlossen
(15)
Sozialamt
8.53 km von Glandorf
Anschrift:Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer
Telefon:05424291130
Fax:05424291119
E-Mail:rathaus@bad-laer.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 15:00-17:00 Uhr, Do 15:00-18:00 Uhr
(6)
Sozialamt
10.11 km von Glandorf
Anschrift:Am Gografenhof 4, 49186 Bad Iburg
Telefon:0540340414
Fax:0540340499
E-Mail:sozialamt@badiburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
10.17 km von Glandorf
Anschrift:Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern
Telefon:02532820
Fax:025328246
E-Mail:gemeinde@ostbevern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Sozialamt
11.73 km von Glandorf
Anschrift:Schürenstraße 17, 48336 Sassenberg
Telefon:025833090
Fax:025833098800
E-Mail:stadt@sassenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Do 8:30 - 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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