Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 14, 26835 Hesel |
Telefon: | 049503946 |
Fax: | 049503939 |
E-Mail: | rathaus@hesel.de |
Anschrift: | Bergmannstraße 37, 26789 Leer (Ostfriesland) |
Telefon: | 04919261264 |
Fax: | 04919261388 |
E-Mail: | info@landkreis-leer.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland |
Telefon: | 04954801167 |
Fax: | 04954801111 |
E-Mail: | info@moormerland.de |
Anschrift: | Rathausring 8-12, 26849 Filsum |
Telefon: | 04957918030 |
Fax: | 04957918040 |
E-Mail: | gemeinde@juemme.de |
Anschrift: | Kanalstraße Süd 54, 26629 Großefehn |
Telefon: | 04943920165 |
Fax: | 04943920106 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Alter Postweg 113, 26670 Uplengen |
Telefon: | 04956911720 |
Fax: | 04956911733 |
E-Mail: | gemeinde@uplengen.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 26789 Leer (Ostfriesland) |
Telefon: | 04919782277 |
Fax: | 04919782454 |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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In Niedersachsen liegt die Gemeinde Hesel, zugehörig zum Landkreis Leer. In Hesel ist die Kreissportschule Ostfriesland angesiedelt. Außerdem gibt es Sport- und Schwimmvereine, sowie einen Schützenverein.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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