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Lohnsteuerhilfe Barum (Kreis Lüneburg)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wolfshorn 6, 21395 Tespe
Telefon:04133404100
E-Mail:evelin.stille@vlh.de
Anschrift:Teilfeld 11, 21339 Lüneburg
Telefon:04131681559
Fax:04131681373
E-Mail:ute.tietz@vlh.de
Anschrift:Im Suren Winkel 54, 21365 Adendorf
Telefon:04131981377
E-Mail:gunther.freiherrvonmirbach@vlh.de
Anschrift:Siedlergarten 30, 21379 Scharnebeck
Telefon:04136910564
E-Mail:erika.woelbeling@vlh.de
Anschrift:Vor dem Bardowicker Tore 49, 21339 Lüneburg
Telefon:041312873242
E-Mail:erika.woelbeling@vlh.de
Anschrift:Bergedorfer Str. 75a, 21502 Geesthacht
Telefon:041528876634
Fax:041528876633
E-Mail:frank.siegert@vlh.de
Anschrift:Gaußstr. 8, 21335 Lüneburg
Telefon:04131681341
E-Mail:roland.fuchs@vlh.de
Anschrift:Stemmenkamp 6, 21521 Dassendorf
Telefon:04104960470
E-Mail:ilka.hviid@vlh.de
Anschrift:Am Berg 9, 21394 Südergellersen
Telefon:041358093230
E-Mail:gabi.baue@vlh.de
Anschrift:Hamburger Landstr. 35-39, 21465 Wentorf
Telefon:04072544533
Fax:04072544531
E-Mail:ilke.hullmann@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Barum (Kreis Lüneburg)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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