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Anschrift: | Schloßplatz 2, 27318 Hoya |
Telefon: | 0425181531 |
Fax: | 0425181550 |
E-Mail: | rathaus@hoya-weser.de |
Anschrift: | Schloßplatz, 31582 Nienburg (Weser) |
Telefon: | 05021967220 |
Fax: | 05021967429 |
E-Mail: | info@kreis-ni.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Große Str. 80, 27313 Dörverden |
Telefon: | 0423439931 |
Fax: | 0423439945 |
E-Mail: | k.banse@doerverden.de |
Anschrift: | Lange Str. 11, 27305 Bruchhausen-Vilsen |
Telefon: | 04252391218 |
Fax: | 04252391100 |
E-Mail: | info@bruchhausen-vilsen.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 4, 31627 Rohrsen |
Telefon: | 0502498050 |
Fax: | 05024980555 |
E-Mail: | info@heemsen.de |
Anschrift: | Große Straße 40, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 0423112468 |
Fax: | 0423112205 |
E-Mail: | info@verden.de |
Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 0423115269 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
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Hoya im Landkreis Nienburg/Weser wurde erstmals um 1150 in den "Wundern des heiligen Bernward" erwähnt und ist durch zahlreiche Sehenswürdigkeiten sehr attraktiv für Besucher. Das berühmte Schloss von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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