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Grundbuchämter in Stolzenau - Öffnungszeiten

Info zu Grundbuchamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Grundbuchamt Stolzenau
3.02 km von Stolzenau
Anschrift:Weserstraße 6-8-10, 31592 Stolzenau
Telefon:057617090
Fax:0576170967
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14-15:30 Uhr
(10)
Grundbuchamt Nienburg (Weser)
17.61 km von Stolzenau
Anschrift:Berliner Ring 98, 31582 Nienburg (Weser)
Telefon:0502160750
Fax:050216075400
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
Mi geschlossen
Weitere Behörden in der Nähe von Stolzenau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Grundbuchamt Sulingen
24.08 km von Stolzenau
Anschrift:Lange Straße 56, 27232 Sulingen
Telefon:042718060
Fax:0427180639
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(4)
Grundbuchamt Stadthagen
24.32 km von Stolzenau
Anschrift:Enzerstraße 12, 31655 Stadthagen
Telefon:057217860
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(33)
Grundbuchamt
26.66 km von Stolzenau
Anschrift:Königswall 8, 32423 Minden
Telefon:057188860
Fax:05718886248
E-Mail:poststelle@ag-minden.nrw.de
Öffnungs­zeiten:bitte Terminvereinbarung
(15)
Grundbuchamt Neustadt am Rübenberge
28.84 km von Stolzenau
Anschrift:Ludwig-Enneccerus-Platz 2, 31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon:050329690
Fax:05032969120
E-Mail:agneu-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr
(0)
Grundbuchamt Bückeburg
28.96 km von Stolzenau
Anschrift:Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg
Telefon:057222900
Fax:05722290214
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-15:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist. Als Registergericht ist es Teil der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, wobei Beschwerden als Rechtsbehelfe vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Aufgaben der Grundbuchämter

Beim Führen des Grundbuchs kommen Grundbuchämter verschiedenen Aufgaben nach. Hierzu zählen das Überwachen und Löschen von Eintragungen. Dafür sind die entsprechenden Löschungs- und Eintragungsanträge auf Richtigkeit zu prüfen. Weitere Zuständigkeiten sind das Erstellen von Grundbuchauszügen und die Gewährung der Grundbucheinsicht.

Führen des Grundbuchs

Entsprechend der Grundbuchordnung ist das Führen des Grundbuchs eine wesentliche Aufgabe des Grundbuchamtes. Für Eintragungen oder Löschungen sind Anträge entsprechend den materiell- und formrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Prämisse bei der Grundbuchführung ist die Richtigkeit des Grundbuchs.

Grundbucheinträge verwalten

Für das Führen des Grundbuchs und zur Gewährleistung der Grundbuch-Richtigkeit sind  die Grundbucheinträge zu verwalten. Wichtig ist die Überwachung von Eintragungen und Löschungen. Diese müssen die materiellrechtlichen und formellrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Grundbucheinsicht

Das Erteilen von Grundbuchauskünften an befugte Personen ist eine wichtige Aufgabe des Grundbuchamtes. Für die Erstellung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchausdrucken sind die materiellen und formellen Berechtigungen der anfragenden Person zu prüfen.

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