Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burgstraße 2, 37176 Nörten-Hardenberg |
Telefon: | 05503808150 |
Fax: | 05503808189 |
E-Mail: | info@noerten-hardenberg.de |
Anschrift: | Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim |
Telefon: | 055517080 |
Fax: | 05551708223 |
E-Mail: | info@landkreis-northeim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 37120 Bovenden |
Telefon: | 05518201191 |
Fax: | 055183691 |
E-Mail: | flecken@bovenden.de |
Anschrift: | Vor dem Tore 1, 37181 Hardegsen |
Telefon: | 055055030 |
Fax: | 0550550333 |
E-Mail: | info@hardegsen.de |
Anschrift: | Amtsfreiheit 8/10, 37186 Moringen |
Telefon: | 0555420264 |
Fax: | 0555420214 |
E-Mail: | stadt@moringen.de |
Anschrift: | Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim |
Telefon: | 05551966360 |
Fax: | 05551966155 |
E-Mail: | info@northeim.de |
Anschrift: | Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen |
Telefon: | 05514002511 |
Fax: | 05514002819 |
E-Mail: | Bauordnung@goettingen.de |
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An den westlichen Ausläufern des Nörtener Waldes ist der beschauliche Flecken Nörten-Hardenberg gelegen. Die Gemeinde fand vermutlich 995 ihre urkundliche Ersterwähnung. Zu den bekanntesten...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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